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Instandhaltung von Spielplatzgeräten
Für Inspektion, Wartung und Betrieb wurden für Eigentümer/Betreiber von Spielplatzgeräten in DIN EN 1176-7 klare Festlegungen getroffen:
• Wenn Spielplatzgeräte nicht sicher sind, sollte der Zutritt für die Öffentlichkeit gesperrt werden.
• Vom Eigentümer/Betreiber sind ein Kontrollbuch oder entsprechende Prüf- und Wartungsbögen zu führen.
• Die Inspektion und Wartung der Spielplatzgeräte sollte nach den Anleitungen der Hersteller und mindestens in der Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben.
• Vom Eigentümer/Betreiber ist ein Inspektionsplan aufzustellen, der die lokalen Bedingungen, Herstellervorgaben und Inspektionsfristen enthält.
• Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, sind diese sofort zu beheben oder es muss die weitere Benutzung durch Stilllegung oder Abbauen ausgeschlossen werden. Der Betreiber sollte zur Abwendung von Haftungsansprüchen ein geeignetes System für das Sicherheitsmanagement der Spielplätze entwickeln. Diese beinhaltet die Organisation, um die Sicherheit des Spielplatzes als Ganzes, einschließlich der Geräte und der Bodenbeläge zu beurteilen, zu erhalten und, wenn nötig, zu verbessern.
Proffesionelle Prüfer (Schreinermeister und Holztechniker mit Sachkundenachweis nach DIN EN 1176) führen gerne die geforderten Inspektionen durch.

